Für freie Wege eine gute Sicht
Treuchtlingen — Die Stadt Treuchtlingen bittet alle Grundstückseigentümer Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Straßen und Gehwegen regelmäßig zurückzuschneiden.
Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) muss das sogenannte Lichtraumprofil freigehalten werden.
Das heißt:
• Über Fahrbahnen muss eine Höhe von mindestens 4,50 m,
• über Geh- und Radwegen von mindestens 2,50 m frei bleiben.
Es ist außerdem darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Straßenlaternen und Gehwege nicht durch Pflanzen verdeckt werden. Wachsen Hecken oder Äste in den öffentlichen Raum hinein, handelt es sich um eine widerrechtliche Sondernutzung. Nach der städtischen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen müssen zudem Gehwege sauber und Straßenrinnen frei von Schmutz und Laub gehalten werden, damit Regenwasser ungehindert abfließen kann.
Im Winter gilt außerdem die Räum- und Streupflicht: Schnee und Eis sind rechtzeitig zu beseitigen, um Unfälle zu vermeiden.
Die Stadt Treuchtlingen bitte alle Bürgerinnen und Bürger ihre Grundstücksgrenzen regelmäßig zu überprüfen – so tragen wir alle zur Sicherheit, Sauberkeit und einem gepflegten Stadtbild bei.
Grafik: Stadt Treuchtlingen


