POL-UL: (HDH) Heidenheim – Nach Unfall weitergefahren / Am Montag kümmerte sich ein Lasterfahrer nicht um den Schaden in Heidenheim.

Ulm (ots)

Gegen 16.45 Uhr fuhr eine 20-Jährige mit ihrem Nissan in der Schnaitheimer Straße in Richtung Innenstadt. An einer roten Ampel musste sie halten. Vor ihr befand sich ein Tanklaster. Der fuhr rückwärts und stieß gegen die Fahrzeugfront des Nissan. Danach fuhr er weiter. Die 20-Jährige fertigte noch ein Foto des Lasters mit belgischer Zulassung. Den Schaden schätzt die Polizei auf 2.000 Euro. Das Polizeirevier Heidenheim hat die Ermittlungen nach dem Verursacher aufgenommen.

Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall zu bleiben. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich um die Schadensregulierung zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.

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Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111

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