Wann ist die Steuererklärung in diesem Jahr fällig?

von | 15. April 2023 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Frü­her war alles leich­ter. Wer kennt die­sen Spruch nicht? Auf die Steu­er­fris­ten trifft er seit dem Jahr 2019 zu. Bis dahin konn­te all­jähr­lich der 31. Mai im Kalen­der zuver­läs­sig und kon­stant ange­mar­kert wer­den. Auch hat­ten die meis­ten die­sen Ter­min im Kopf. Seit der Coro­na-Pan­de­mie gel­ten jedes Jahr ande­re Ter­mi­ne und kaum einer hat noch einen Über­blick. Die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern infor­miert über die drei unter­schied­li­chen Abga­be­fris­ten, die im Jahr 2023 auf uns zukom­men.

Die Abga­be­frist für Selbst­er­stel­ler

Wer zur Abga­be einer Steu­er­erklä­rung ver­pflich­tet ist, muss das im Fol­ge­jahr erle­di­gen. Das vier­te Coro­na­hil­fe­ge­setz ver­schafft den Steu­er­pflich­ti­gen im Jahr 2023 immer noch mehr Zeit dafür. Als Abga­be­frist wur­de der 30. Sep­tem­ber 2023 für das Ver­an­la­gungs­jahr 2022 fest­ge­legt. Da dies ein Sams­tag ist, muss die Steu­er­erklä­rung de fac­to erst am Mon­tag, 2. Okto­ber 2023 beim Finanz­amt vor­lie­gen. Noch ist für die läs­ti­ge Auf­ga­be also noch genü­gend Zeit. Packt man es frü­her an, gibt es aber auch frü­her ein Ergeb­nis. So kann eine Steu­er­rück­zah­lung als zusätz­li­ches Urlaubs­geld für den Som­mer genutzt und die Rei­se damit gege­be­nen­falls schon ange­zahlt wer­den.

Die Dead­line für steu­er­lich Bera­te­ne

Alle, die sich mit der Steu­er nicht aus­ein­an­der­set­zen oder sich Vor­tei­le durch das umfang­rei­che Steu­er­wis­sen eines Pro­fis ver­schaf­fen möch­ten, kön­nen ent­we­der eine Steu­er­kanz­lei beauf­tra­gen oder die kos­ten­güns­ti­ge und spe­zia­li­sier­te Alter­na­ti­ve Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein ansteu­ern und dort eine Mit­glied­schaft ein­ge­hen. Für das steu­er­fach­li­che Gewer­be gilt näm­lich der 31. August 2023 als letzt­mög­li­cher Ter­min für die Abga­be­ver­pflich­te­ten. Auf­ge­horcht, die­ser Ter­min bezieht sich aber nicht auf das ver­gan­ge­ne Ver­an­la­gungs­jahr, son­dern auf die Steu­er­erklä­rung für das Jahr 2021. Wer hier also noch eine Rech­nung offen hat, kann die kom­men­den Wochen noch dafür nut­zen.

Der letzt­mög­li­che Ter­min bei frei­wil­li­ger Abga­be

Glück­lich darf sich schät­zen, wer kei­ne Steu­er­erklä­rung abge­ben muss. Ren­ta­bel ist es aber in vie­len Fäl­len die ent­spre­chen­den For­mu­la­re aus­zu­fül­len und an das Finanz­amt zu schi­cken. Wes­halb? Eine durch­schnitt­li­che Steu­er­erstat­tung liegt bei über 1.000 Euro. Klar, es han­delt sich hier­bei um einen sta­tis­ti­schen Durch­schnitts­wert, der nicht in jedem indi­vi­du­el­len Fall zutrifft. Den­noch lohnt sich für die meis­ten Steu­er­zah­ler die Mühe. Wer jetzt noch unschlüs­sig ist, für das Ver­an­la­gungs­jahr 2019 ist noch bis Jah­res­en­de Zeit. Die frei­wil­li­ge „2019er” muss bis 31. Dezem­ber 2023 beim Finanz­amt lie­gen.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.
Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist in über 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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