Das hat es leider nicht in die WochenZeitung geschafft…

Jede Woche erreichen uns zahlreiche E-Mails mit Bitte um Veröffentlichung von Vereinen, Firmen, Städten und Gemeinden der Ostalb, mit Interessantem aus Aalen, Ellwangen, Bopfingen, Oberkochen, Lauchheim und den restlichen Orten der Region. Hier einige Meldungen, die es leider nicht mehr in die WochenZeitung geschafft haben:

• Advent in Wasseralfingen – Kinder-Lieder-Duo Thomas & Uli am Samstag im Schloss

Wasseralfingen (wz). Am Samstag, 30. November, veranstaltet die Schloss-Schule Wasseralfingen einen Adventsmarkt mit zahlreichen Attraktionen für Kinder. Um 14.30 Uhr öffnet sich das Tor zum Innenhof des Wasseralfinger Schlosses, in dem Lehrer und Eltern der Schloss-Schule mit liebevoll gestalteten Weihnachtsständen auf die Besucher warten. Verkauft werden Handarbeiten, kunsthandwerkliche Gegenstände aus Holz, Gestecke, Adventskränze, selbstgemachte Marmeladen, Weihnachtsgebäck und vieles andere. Für die kleinen Besucher haben die Lehrer der Schloss-Schule eine Bastelstube vorbereitet, in der kleine Weihnachtsgeschenke angefertigt werden können. Mit Spannung erwartet wird die Tombola, bei der hunderte wertvoller Sachpreise – von Firmen aus dem gesamten Ostalbkreis gespendet – auf ihre Gewinner warten. Im Außengelände lädt Rita Maria Bentz bei trockenem Wetter zum Ponyreiten ein. Die Buchhandlung Henne ist mit einem Bücherstand vertreten, der zum Schmökern und Aussuchen von weihnachtlichen Buchgeschenken einlädt. Jeweils um 14.45 und 15.45 Uhr tritt das überregional bekannte Duo Thomas & Uli auf und zieht junge und jung gebliebenen Zuhörer mit Kinderliedern und spannenden Mitmachgeschichten in seinen Bann. Marie-Louise Ilg nimmt die Besucher mit in eine magische Welt und erzählt um 15.15 Uhr und um 16.15 Uhr Märchen. Festliche Musik für Streicher ist um 16.45h in der Kapelle der Schloss-Schule zu hören. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt: Neben Kaffee und Kuchen, Kinderpunsch und Glühwein werden als Spezialitäten Waffeln, Flammkuchen und Wasseralfinger Schlossburger angeboten. Besucher, die das Schloss noch nicht kennen, haben die Möglichkeit, an einer Schlossführung teilzunehmen und die Schlosskapelle anzuschauen. Die Veranstaltung schließt um 17.30 Uhr mit einem offenen Singen. Der Eintritt ist frei. Der Reinerlös kommt sprachauffälligen Kindern zugute.

• Rückwirkende Förderung: Waldbesitzer aufgepasst – Anträge bis 6. Dezember stellen

Ostalbkreis  (wz). Das Land gewährt Privatwaldbesitzern eine finanzielle Unterstützung für die Aufarbeitung von Schadholz verursacht durch Sturm, Schneebruch, Trockenheit und Borkenkäfer rückwirkend für das Jahr 2019. Die Folgen der klimabedingten Waldschäden waren und sind für die Forstbetriebe eine starke finanzielle Belastung, da für die Aufarbeitung und Räumung der Schadflächen erhebliche Mehrausgaben getätigt werden mussten. Das Land beabsichtigt daher, die Aufarbeitung entsprechender Schadhölzer mit drei Euro je Festmeter zu fördern, um Waldbesitzer zu entlasten. Anträge können ab sofort und schnellstmöglich gestellt werden. Bewilligungen und Auszahlungen werden noch in diesem Jahr erfolgen. Vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit ist auch im Jahr 2020 ein Fortführen der Fördermaßnahme angestrebt. Förderempfänger sind Privatwaldbesitzer mit bis zu 200 Hektar forstlicher Betriebsfläche und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die Sammelanträge für solche Waldbesitzer stellen können. Die Zuwendung wird unbürokratisch ab einer Bagatellschwelle von 250 Euro je Waldbesitzer ausbezahlt. Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gilt die Schwelle von 1.000 Euro. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen auch die Waldbesitzer ihren Anteil beitragen. Ablauf für Waldbesitzende im Ostalbkreis Waldbesitzende, die ihr Holz selbst vermarktet haben, können sofern die Bagatellgrenze von 250 Euro (entspricht mindestens 84 Festmeter Schadholz) überschritten ist, diese Beihilfe direkt bei der Unteren Forstbehörde des Ostalbkreises beantragen. Dazu muss das entsprechende Antragsformular mitsamt der De-Minimis-Bescheinigung für die Jahre 2017 bis 2019 eingereicht werden. Die Aufarbeitung entsprechenden Schadholzes im Jahr 2019 muss anhand einer Holzliste oder Abrechnung dokumentiert sein und durch den jeweils zuständigen Forstrevierleiter bestätigt werden. Die ausgefüllten Anträge müssen den Unteren Forstbehörden bis zum 6. Dezember 2019 vorliegen. Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaften des Ostalbkreises sowie alle Kleinprivatwaldbesitzer, deren Schadholz über die Forstwirtschaftliche Vereinigung Schwäbischer Limes (FSL) vermarktet worden ist, können diese Beihilfe ab dem ersten Festmeter auch über den geplanten Sammelantrag der FSL in Anspruch nehmen. Hierzu müssen sie lediglich die De-Minimis-Bescheinigung für die Jahre 2017 bis 2019 bei der FSL bis spätestens 4. Dezember ausgefüllt und unterschrieben einreichen.

Die Formulare finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Aufarbeitungshilfe oder bei der FSL auf http://fslwv.de/service/forstliche-foerderung/.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Untere Forstbehörde des Ostalbkreises sowie die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Schwäbischer Limes zur Verfügung.

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