Die Störche kehren zurück

Neuansiedlungen melden – Störungsverbot am Storchenhorst
Ansprechpartner und Beratung durch den LBV

ANSBACH (RED). Ungewöhnlich früh kehrten dieses Jahr die Weißstörche in ihr Brutgebiet zurück. Im Landkreis Ansbach überwinterten in diesem Winter ca. 35 Altstörche. Derzeit ist bereits die Hälfte der bekannten Storchenhorste besetzt. Die Rückkehr der Zugstörche kann sich noch bis Ende April hinziehen.

Wie in den letzten Jahren wird es wieder zu Neuansiedlungen kommen. Die Störche sind bei der Horstplatzwahl sehr erfindungsreich. Die Spätrückkehrer finden alle Horste bereits besetzt vor und bauen neue Nester. Da der Weißstorch eine nach europäischem und deutschem Recht streng geschützte Vogelart ist, gilt das Störungsverbot am neuen Storchenhorst.

Das 18-köpfige Storchenbetreuungsteam des Landesbundes für Vogel- und Naturschutz (LBV) ist im gesamten Landkreis Ansbach und der Stadt Ansbach aktiv. Jeder bekannte Storchenhorst ist einer Betreuungsperson zugeordnet. Auch die Betreuungspersonen kontrollieren die Horste nur aus sicherer Entfernung. Sie stehen bei Fragen und Lösungsfindungen gerne beratend zur Seite.

Nachdem der langjährige Storchenexperte Thomas Ziegler aus Feuchtwangen im Frühjahr verstorben ist, wird der LBV sein Lebenswerk fortsetzen. Holger Frank und Günter Möbus koordinieren diesen Bereich und sind die neuen LBV-Ansprechpartner für Behörden, Kommunen und die Bevölkerung.

Eine laufend aktualisierte Storchenkarte kann auf der Internetseite des LBV eingesehen werden: www.lbv.de/weissstorch .

Der LBV bittet, alle Neuansiedlungen und Störungen zu melden, damit diese Störche in die Betreuung aufgenommen werden können.
Meldungen bitte an: LBV Ansbach, Landsknechtsweg 13, 91522 Ansbach, Telefon: 0981/7222 oder per E-Mail an: storch-ansbach@lbv.de

 

 

 

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