POL-AA: Ostalbkreis: Diebstahl und Unfälle

Polizeipräsidium Aalen

Aalen (ots)

Schwäbisch Gmünd: Geldbeuteldiebstahl – Zeugen gesucht

Ein bislang unbekannter Täter entwendete einem 57-jährigen Rollstuhlfahrer am Mittwoch zwischen 07:45 Uhr und 08:00 Uhr eine weiße Ledergeldbörse. Der Geschädigte befand sich zum Tatzeitpunkt beim Kiosk am ZOB in Schwäbisch Gmünd. Versehentlich fiel dem Rollstuhlfahrer seine Geldbörse auf den Schoß. In diesem Moment griff der Täter zu und flüchtete in unbekannte Richtung. Hinweise zur Tat, beziehungsweise dem Täter, nimmt das Polizeirevier in Schwäbisch Gmünd unter der Rufnummer 07171/3580 entgegen.

Aalen: Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss

In Aalen-Fachsenfeld ereignete sich am Mittwoch um 15 Uhr ein Verkehrsunfall. An der Kreuzung Himmlingsstraße / Schloßreute wurde einer 35-jährigen Chrysler-Fahrerin die Vorfahrt von einem 64-jährigen VW-Fahrer genommen. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Hierbei entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von ca. 13.000 Euro. Zum Unfallzeitpunkt stand der Unfallverursacher unter Alkoholeinwirkung. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.

Westhausen: Unfall mit vier Fahrzeugen – Frau schwer verletzt

Auf der Landstraße zwischen Frankenreute und Jagsthausen ereignete sich am Mittwoch gegen 16:25 Uhr ein Verkehrsunfall. Insgesamt vier Fahrzeuge fuhren hintereinander in Richtung Jagsthausen. Der Fahrer des ersten Fahrzeugs musste verkehrsbeding anhalten, da vor ihm ein Auto von einem Parkplatz auf die Straße einbog. Der Fahrer des dahinterfahrend Fahrzeugs reagierte rechtzeitig und konnte bremsen. Der Fahrer des dritten Fahrzeugs erkannte die Situation zu spät und fuhr auf den Vorausfahrenden auf. Durch die Wucht des Aufpralls schob er die beiden vor ihm stehenden Fahrzeuge zusammen. Die Fahrerin des vierten Autos wich nach rechts aus, kam in den Grünstreifen und schleuderte anschließend in die Schutzplanken. Sie erlitt schwere Verletzungen und wurde mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus transportiert. Bei dem Unfall entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von 30.000 Euro.

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