Ulm (ots)
Der Unfall ereignete sich in der Holzheimer Straße. Die 32-Jährige verließ mit ihrem Opel den Kreisverkehr Albstraße / Holzheimer Straße. Am dortigen Fußgängerüberweg standen zwei Fußgänger. Die wollten die Straße jedoch nicht überqueren und die Fahrerin des Opels fuhr langsam weiter. Zur selben Zeit fuhr ein 16-Jähriger mit seinem E-Scooter verbotswidrig vom Gehweg auf den Fußgängerüberweg. Dabei stießen die Fahrzeuge leicht zusammen und der 16-Jährige erlitt leichte Verletzungen.
Die StVO sieht vor, dass E-Scooter bei vorhandenen Radwegen auf diesen unterwegs sein müssen. Ist kein Radweg vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Verboten ist das Benutzen von Gehwegen.
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