Wochenzeitung - Ansbach - Lärmbelästigung

Kein Baustopp für Grünen Baum

ANSBACH (PM/LUH). Die 3. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach hat mit Beschluss vom 19. April 2018 unter der Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht Kroh entschieden, dass der Eilantrag eines Nachbarn auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Baugenehmigung abgelehnt wird.

Der Grüne Baum ist eine Gaststätte in der Fürther Gustavstraße, die seit mehreren Jahren ohne Pächter ist. Die Gaststätte soll saniert und die Nutzung der Räume soll teilweise neu zugeschnitten werden. Für diesen Umbau erteilte die Stadt Fürth eine baurechtliche Genehmigung.

Hiergegen wendete sich ein Nachbar mit Klage und begehrte einstweiligen Rechtsschutz. Hauptargument ist die Lärmsituation in der Gustavstraße. Nach vorläufiger Auffassung des Verwaltungsgerichts kommt der seit fast 400 Jahren bestehenden Gaststätte Bestandsschutz auch nach vorübergehendem Leerstand weiterhin zu.

Die erstmalige Festsetzung von Lärmgrenzwerten im Rahmen der Genehmigung belastet die Nachbarn nicht. Gegen diesen Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben. Noch nicht entschieden ist das Verfahren in der Hauptsache. Ferner sind auch mehrere gaststättenrechtliche Verfahren zur Entscheidung bezüglich dieser Thematik offen.

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