Landkreisverwaltung kehrt ab Montag stufenweise zum Normalbetrieb zurück

Ostalbkreis (wz). In den vergangenen Wochen stand die Landkreisverwaltung trotz vielfältiger Corona bedingter Einschränkungen des täglichen Lebens als Ansprechpartnerin für die Bürger des Ostalbkreises nach Terminabsprache zur Verfügung. Angesichts der inzwischen erfolgten vorsichtigen Lockerungen der Corona-Beschränkungen durch das Land Baden-Württemberg wird das Landratsamt Ostalbkreis nun ab Montag, 27. April, stufenweise wieder bis spätestens 8. Mai 2020 zu den gewohnten Öffnungszeiten zurückkehren. So sind in einem ersten Schritt in der Woche ab dem 27. April wieder alle Führerschein- und Zulassungsstellen in Aalen, Bopfingen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd zu folgenden Zeiten geöffnet:

Zulassungsstellen Aalen und Schwäbisch Gmünd
Montag – Mittwoch: 7.30 bis 14 Uhr
Donnerstag: 7.30 bis 17.30 Uhr
Freitag:  7.30 bis 11.30 Uhr

Zulassungsstelle Bopfingen
Dienstag: 7.30 bis 14 Uhr
Donnerstag: 7.30 bis 12 Uhr

 

Zulassungsstelle Ellwangen
Montag und Mittwoch: 7.30 bis 14 Uhr
Donnerstag: 14.30 bis 17.30 Uhr
Freitag:  7.30 bis 11.30 Uhr

Führerscheinstellen Aalen und Schwäbisch Gmünd
Montag – Mittwoch: 7.30 bis 14 Uhr
Donnerstag:  7.30 bis 11.30 Uhr und 14.30 bis 17.30 Uhr
Freitag: 7.30 bis 11.30 Uhr

Für den Besuch der Führerschein- und Zulassungsstellen wird empfohlen wird, weiterhin vorab Termine zu vereinbaren. Zwingend erforderlich ist dies allerdings nicht mehr. Aufgrund des zu erwartenden Besucherandrangs und der einzuhaltenden Abstands- und Hygienevorschriften kann es zu Wartezeiten kommen. Sofern die in den Räumen der Führerschein- und Zulassungsstellen zur Verfügung stehenden Serviceplätze und Wartebereiche belegt sind, müssen Besucher zur Wahrung der Abstands- und Hygienevorschriften vor den Führerschein- und Zulassungsstellen im Außenbereich warten. Darüber hinaus sind alle weiteren Dienststellen des Landratsamts Ostalbkreis zu den üblichen Öffnungszeiten wieder zugänglich. Bis auf Weiteres sollte mit Blick auf die geltenden Abstandsgebote und Hygienevorgaben ein persönlicher Besuch dennoch nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Terminvereinbarung oder in Notfällen erfolgen. Spätestens ab 8. Mai soll aber auch in diesen Dienststellen wieder der Normalbetrieb stattfinden.

Nachdem für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und beim Einkaufen in den Läden oder auf den Wochenmärkten das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ab 27. April 2020 verpflichtend vorgeschrieben ist, bittet die Landkreisverwaltung darum, auch beim Besuch der Dienststellen des Landratsamts eine entsprechende Maske zu tragen. Die Städte und Gemeinden im Ostalbkreis werden in der Zeit zwischen 27. April und 8. Mai 2020 ebenfalls stufenweise wieder in den Normalbetrieb zurückkehren. Dies wurde zwischen Landrat Klaus Pavel und den Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen vereinbart. „Wir arbeiten daran, den von uns gewohnten Service baldmöglichst wieder uneingeschränkt bieten zu können. Angesichts der besonderen Ausnahmesituation bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass wir nur sukzessive und unter Einhaltung der gebotenen Sorgfalt den Normalbetrieb wieder hochfahren – vor allem, um den durch den wochenlangen Lockdown erreichten Erfolg nicht gleich wieder zunichte zu machen“, erläutert Landrat Klaus Pavel das geplante Vorgehen.

Foto: Georg Lindner

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