Resturlaub bei Jobwechsel
Berlin (red). Die Anzahl der Berufstätigen, die über einen Jobwechsel nachdenken, ist in den letzten Jahren gestiegen. Laut einer Forsa-Studie vom Januar 2022 ist jeder Vierte offen für einen neuen Job oder hat bereits konkrete Schritte in die Wege geleitet. Wer seine Stelle dann tatsächlich kündigt, steht vor vielen rechtlichen Fragen. Was passiert zum Beispiel mit dem Resturlaub, wenn Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln? Antworten hat Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. § 5 Bundesurlaubsgesetz legt fest, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum 30. Juni Mitarbeitern pro Beschäftigungsmonat anteilig der Jahresurlaub in Höhe von einem Zwölftel zusteht. Das bedeutet konkret: „Wer beispielsweise im laufenden Jahr drei Monate beschäftigt war, hat Anspruch auf drei Zwölftel seines Jahresurlaubs“, so die ERGO Juristin. „Endet das Arbeitsverhältnis hingegen erst in der zweiten Jahreshälfte, steht Beschäftigten bei ihrem alten Arbeitgeber der vollständige gesetzliche Jahresurlaub zu“, so die ERGO Juristin. Voraussetzung in beiden Fällen: Das Arbeitsverhältnis bestand mindestens sechs Monate. Denn erst nach Ablauf dieser sogenannten Wartezeit entsteht der volle Urlaubsanspruch.
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