Stadtverwaltung Aalen will wieder zu gewohnten Öffnungzeiten zurückkehren

Aalen (wz). Trotz der Einschränkungen aufgrund der Corona-Infektion blieben die Ämter und Dienststellen der Stadt Aalen weiterhin nach telefonischer Terminabsprache für die Bürgerschaft geöffnet. Aufgrund der angekündigten schrittweisen Lockerung der Corona-Beschränkungen beabsichtigt die Stadt nun zu den gewohnten Öffnungszeiten zurückzukehren. Vorbehaltlich der Regelungen der Verordnung des Landes will die Stadtverwaltung ab Montag, 27. April, wieder regulär öffnen.

Bis dahin gelten folgende Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 9 – 12 Uhr (nach telefonischer oder online getätigter Terminvereinbarung vorab).

• Bauordnungsamt (bauordnungsamt@aalen.de)

• Bürgeramt (buergeramt@aalen.de)

• Standesamt (standesamt@aalen.de)

• Abteilung für Zuwanderung und Flüchtlinge (auslaenderamt@aalen.de)

• Wohngeldstelle (nur Antragsannahme) (wohngeld@aalen.de)

Die Einsichtnahme in Planunterlagen laufender Bebauungsplanverfahren / Flächennutzungsplan-Änderungen ist jederzeit zu den folgenden Öffnungszeiten möglich: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr (stadtplanungsamt@aalen.de)

Zum Schutz vor einer Übertragung des Virus wurden entsprechende Schutzvorrichtungen angebracht. Grundsätzlich wird darum gebeten bei Krankheitssymptomen wie Fieber, Halsschmerzen, Husten oder Erkältung zu Hause zu bleiben. Gleiches gilt für Personen, die sich während der letzten 14 Tage im Ausland aufgehalten haben oder mit Personen Kontakt hatten, die möglicherweise erkrankt sein könnten.

Weitere Infos unter Telefon 07361-52-0 und unter www.aalen.de. Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit, Anliegen online oder telefonisch zu erledigen.

Foto: Georg Lindner

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