Wichtiger Schritt: Erste Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes treten in Kraft
BWIHK – Paal: IHKs unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung, mahnen aber weitere Verbesserungen an

STUTTGART (PM). Gute Nachricht für Unternehmen: Zum 18. November treten erste Erleichterungen zur Gewinnung von internationalen Fachkräften in Kraft. „Die Neuregelungen für anerkannte Fachkräfte sind ein wichtiger Schritt, damit die Betriebe schneller mehr qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Drittstaaten einstellen können. Jetzt gilt allerdings die Regelungen praktikabel umzusetzen, damit sie auch schnell Wirkung zeigen“, fordert Claus Paal, Präsident der IHK Region Stuttgart, die im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) in Fachkräfte-Fragen federführend ist. Ab 18. November dürfen Fachkräfte aus Drittstaaten mit einem in Deutschland anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss künftig in allen qualifizierten, nicht-reglementierten Berufen arbeiten. Bisher war nur eine Beschäftigung in Berufen möglich, die mit der Qualifikation verwandt sind. Außerdem gibt es jetzt bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen Anspruch auf diese Aufenthaltstitel. Zudem werden die Regelungen für die Blaue Karte EU erweitert und die Mindestverdienstgrenzen von 58.400 Euro auf 43.800 Euro gesenkt, bei Berufs-anfängern und Engpassberufen wie IT-Fachkräften, Ingenieuren, Ärzten oder Lehrern von rund 45.600 Euro auf 39.700 Euro. Damit kommt dieser attraktive Aufenthaltstitel für eine größere Zielgruppe infrage. Weitere Neuerungen betreffen Berufskraftfahrer, bei denen die Prüfung der notwendigen Voraussetzungen mehr in die Hände der Unternehmen gelegt wird. Damit ist nicht mehr allein die Bundesagentur für Arbeit durchführende und prüfende Stelle.

Unterstützung im Paragrafendschungel

„Dennoch sind die Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung immer noch viel zu undurch-sichtig für Unternehmen und an viel zu viele Voraussetzungen geknüpft. Wir hatten uns bei der Novellierung des Gesetzes mehr Transparenz und eine Vereinfachung der Regelungen erhofft“, betont Paal. Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) bieten ihren Mitgliedsunter-nehmen Beratung und Unterstützung im Paragrafendschungel an – insbesondere auch beim beschleunigten Fachkräfteverfahren. Hier könnte das Land mit der angekündigten zentralen Stelle für Fachkräftewanderung sehr dazu beitragen, dass das Gesetz wirtschaftsfreundlich und unbürokratisch umgesetzt wird. Claus Paal: „Wir wünschen uns vom Land, dass hierzu schnell ein Finanzierungs- und Umsetzungskonzept vorgelegt wird. Die zentrale Stelle könnte die örtlichen Ausländerbehörden spürbar entlasten, sie unterstützen und damit beitragen, dass die Fachkräftegewinnung aus dem Ausland auch gelingt.“ Weitere Regelungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wie die ‚Erfahrungs-säule‘ und die ‚Anerkennungspartnerschaft‘ werden zum 1. März 2024 in Kraft treten, der neue Suchtitel mit der ‚Chancenkarte‘ am 1. Juni 2024.

Klar ist: Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels in fast allen Branchen ist die Gewinnung von internationalen Fachkräften ein wichtiger Baustein der Fachkräftesicherung in den Unternehmen. Aufgrund des demografischen Wandels in Deutschland wird es nicht ausreichen, auf inländische Potenziale wie verstärkte Ausbildung, Aufstockung von Teilzeit-beschäftigten, Qualifizierung Ungelernter oder eine längere Beschäftigung Älterer zurück-zugreifen.

Quelle/Text: www.bw.ihk.de

 

Hier der Link zum Download:

 

Diese Unternehmen waren im Stellenmarkt zu finden:

 

Evangelische Religionsverwaltung Aalen www.ev-aa.de/stellen-links/stellenangebote ines.elser@elk-wue.de
BONITA www.bonita.de/karriere bewerbungen@bonita.eu
LBV in Baden Würrtemberg e.V. www.lbv-bw.de/der-lbv/jobs-karriere bewerbung@lbv-bw.de

 

  • Wochenzeitung - Werbung - Hier könnte Ihre Werbung stehen

Ähnliche Beiträge

Sonderveröffentlichung: Berufsinformationstag in Rothenburg am 19. April 2024
Sonderveröffentlichung: Stellenmarkt / Ausbildung 2024 – now hiring
Sonderveröffentlichung: Stellenmarkt – now hiring