IG BAU: Keine Aufträge an „schwarze Schafe“ im Kreis Heidenheim

Ulmer Zoll ermittelte im letzten Jahr 299 Mal gegen Baufirmen.

(pm). Schwarzarbeit im Visier: Das Risiko für Baufirmen im Landkreis Heidenheim, bei illegalen Praktiken vom Zoll erwischt zu werden, ist gestiegen. Davon geht die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aus. Die Gewerkschaft beruft sich hierbei auf Angaben des Bundesfinanzministeriums, das für Zollkontrollen zuständig ist. Auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Grüne) nannte das Ministerium konkrete Zahlen: Danach leitete das auch für den Kreis Heidenheim zuständige Hauptzollamt Ulm 2018 in der gesamten Region 299 Ermittlungsverfahren wegen hinterzogener Steuern oder geprellter Sozialabgaben auf dem Bau ein – das sind 23,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Schaden belief sich auf rund 1,6 Millionen Euro. Insgesamt kontrollierten die Ulmer Zöllner im vergangenen Jahr 372 Bauunternehmen (plus 35,3 Prozent gegenüber 2017).

„Die Zahlen zeigen: Die Baubranche bleibt ein Hotspot für Wirtschaftskriminelle. Je genauer der Zoll hinschaut, desto häufiger wird er fündig“, sagt Andreas Harnack von der IG BAU Südwürttemberg. Die Entscheidung der Bundesregierung, das Personal der Finanzkontrolle Schwarzarbeit von aktuell 7.900 auf mehr als 10.000 Beamte bis zum Jahr 2026 aufzustocken, sei ein „wichtiges Signal zur Abschreckung“. Die IG BAU habe sich seit Jahren für dieses Ziel starkgemacht. „Illegale Beschäftigung ist kein Kavaliersdelikt und muss konsequent geahndet werden. Sie kostet nämlich reguläre Arbeitsplätze bei sauber arbeitenden Bauunternehmen im Kreis Heidenheim und drumherum.“

Mehr Kontrollen allein reichten jedoch nicht aus, um betrügerischen Firmen systematisch das Handwerk zu legen, betont Harnack. „Wir brauchen ein ,Sündenregister‘ für Schwarzarbeit. Es muss eine öffentliche Kartei geben, in der die Betriebe aufgelistet werden, deren Geschäftsmodell auf illegaler Beschäftigung und Lohn-Prellerei beruht.“ So könne es auch dem Kreis Heidenheim gelingen, schwarze Schafe künftig von der öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen.

Positiv bewertet Harnack die geplanten zusätzlichen Kompetenzen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Ein Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz sieht vor, dass die Beamten künftig bereits beim Verdacht auf illegale Praktiken einschreiten dürfen. Sie sollen dazu insbesondere Tagelöhner-Börsen verstärkt in den Blick nehmen. Im Kampf gegen organisierte Kriminalität wird es den Zöllnern außerdem erleichtert, Telefonate zu überwachen und Briefkastenfirmen im Internet zu verfolgen.

Nach Angaben der Bundesregierung prüfte das Hauptzollamt Ulm im vergangenen Jahr insgesamt 1.531 Unternehmen auf illegale Beschäftigung und die Einhaltung von Mindestlöhnen. Dabei verhängten die Kontrolleure Bußgelder in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro und Freiheitsstrafen von 572 Monaten.

Foto: pm

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